Handel mit Wildfängen ist verboten – und völlig unnötig
Text & Fotos: MARKUS KALUZA
Um die Frage aus der Überschrift direkt zu beantworten: Nein, der Zebraharnischwels, bekannt unter der Codenummer „L 46“ oder seinem wissenschaftlichen Namen Hypancistrus zebra, ist nicht ausgestorben!
Er ist seit dem 25.11.2022 in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) hochgestuft worden, aber was bedeutet das? Der CITES-Anhang II umfasst Arten, die potenziell vom Aussterben bedroht sind und deren Handel entsprechend kontrolliert wird. Dies war unter anderem ausschlaggebend für den ZZF (Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands), den Zebraharnischwels zum Heimtier des Jahres 2024 zu küren. Der Verband möchte „… mit der Wahl des vom Aussterben bedrohten Zebraharnischwels es auch ein breiteres öffentliches Bewusstsein für den Artenschutz schaffen.“
Die Stromschnellen der Volta Grande des Rio Xingu sind der Lebensraum dieser schön gezeichneten Welse.
Steinformationen am Rio Xingu, die das natürliche Biotop des Zebraharnischwelses bilden.
Die Stromschnellen der Volta Grande des Rio Xingu bei Altamira in Brasilien, einem südlichen Zufluss des Amazonas, sind der Lebensraum dieser schön gezeichneten Welse. Genau hier wurde der Staudamm für das Wasserkraft werk Belo Monte errichtet, der die Biotope des Zebraharnischwelses teilweise zerstört oder zumindest nachhaltig verändert hat. Diese massive Veränderung der Lebensräume des Zebraharnischwelses und seine außerordentliche Beliebtheit, die in den letzten Jahren zu einem massiven Schmuggel der Tiere geführt hat, sind zwei Faktoren, die zur Hochstufung in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens geführt haben.
Ein etwa 2,5 cm großes Hypancistrus-zebra-Jungtier.
Wildfänge im Laden
Da die Tiere in der Natur unter besonderem Schutz stehen, schadet der Handel mit illegalen Wildfängen nicht nur den Biotopen vor Ort, sondern auch der Preispolitik und damit der Aquaristik. Die Nachzucht und Verbreitung der Tiere ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Wer Wildfänge in Fachgeschäften findet, meldet diese darum am besten der Unteren Naturschutzbehörde seiner Stadt oder Gemeinde.
Männlicher Hypancistrus zebra mit Fehlfärbung.
Papiere benötigt
Die Hochstufung in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bedeutet in der Konsequenz auch die Listung in Anhang B der EU-Verordnung 338/97. Die Konsequenzen für den Aquarianer bestehen darin, dass ab 2023 für die Haltung dieser Welse Papiere benötigt werden, welche die Herkunft der Tiere nachweisen, und zudem verboten ist, diese aus der Natur zu entnehmen. Letzteres ist nicht neu, denn seit 2004 sind Fang und Handel mit wildlebenden Zebraharnischwelsen in Brasilien verboten. Leider sind es auch illegale Fänge und Schmuggel über Kolumbien, die die Bestände am Rio Xingu gefährden.
Dabei wären diese völlig unnötig. Denn glücklicherweise ist die Nachzucht von Hypancistrus zebra sehr unproblematisch, so dass dieser hübsche Harnischwels immer wieder als Nachzucht von Privatpersonen oder im Zoofachhandel zu finden ist. Aufgrund der Vielzahl von Haltern und auch kommerziellen Züchtern ist davon auszugehen, dass die Art vorerst nicht aussterben wird.